Ich rechne die meisten Therapien nach dem PKV1 Satz des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Das Verzeichnis wurde letztmalig 1985 überarbeitet und ist nicht mehr zeitgemäß, da es die unternehmerische Kostenentwicklung und die Steigerung der Lebenshaltungskosten der letzten 30 Jahre nicht berücksichtigt. Für manche Therapien muss daher leider ein höherer Preis veranschlagt werden als ihn die Liste von 1985 vorsieht, da man sonst leider nicht kostendeckend arbeiten kann.
Selbstverständlich behandle ich auch Menschen in schwierigen finanziellen Situationen. Die Gesundheit
steht immer im Vordergrund. Wir werden eine
angemessene Lösung für die Behandlungskosten
finden. Bitte kontaktieren Sie mich.
Ersttermin
Bitte planen Sie für Ihren ersten Termin ca. 90min Zeit und eine Kostenpauschale von 75€ ein. Dieser Betrag beinhaltet die Kosten für die Untersuchung und eine eingehende Beratung.
Erstattung
Als Leistungs- und Rechnungsempfänger sind Sie persönlich für das Honorar zahlungspflichtig, unabhängig von dem Erstattungsanspruch durch Ihre Versicherung. Auf die Höhe der Erstattung haben Behandler generell keinen Einfluss. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei ihrer Krankenkasse.
Private Krankenversicherungen
erstatten die Leistungen von Heilpraktikern ganz, teilweise oder bis zu einem bestimmten Jahreslimit.
Beihilfeberechtigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe für Heilpraktikerleistungen, der Beihilfesatz kann aber unter den Mindestsätzen des GebüH
liegen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen
im Regelfall keine Heilpraktikerleistungen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abzuschließen.
Darüber hinaus können Sie Kosten für naturmedizinische Behandlungen und Medikamente bei Ihrer Steuer-Erklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Weitere Fragen zu Behandlungskosten und Erstattung beantworte ich Ihnen gerne vor Ort.